
Irland überführt sein Grundeinkommen für Kunstschaffende in den Regelbetrieb. Die Regierung in Dublin stellt dafür 34,4 Millionen Euro bereit, mit denen von 2026 bis 2029 erneut 2.000 Künstlerinnen und Künstler wöchentlich 325 Euro erhalten, wie das Department of Culture, Communications and Sport mitteilte. Das entspricht rund 1.408 Euro im Monat oder knapp 17.000 Euro im Jahr. Die Zahlungen laufen künftig in dreijährigen Förderzyklen statt als befristetes Pilotprojekt.
Vorausgegangen war das 2022 gestartete Pilotprogramm „Basic Income for the Arts“, eine Reaktion auf die pandemiebedingten Einkommensausfälle in der Kultur. Aus 8.000 Bewerbungen wurden 2.000 Teilnehmende per Los ausgewählt, begleitet von einer Kontrollgruppe aus 1.000 Kulturschaffenden. Das Geld floss zusätzlich zum übrigen Einkommen, einen Verwendungsnachweis gab es nicht.

Auswertung und Bewerbungsbedingungen
Die wissenschaftliche Begleitung ergab, dass die Teilnehmenden seltener von Existenznot und Ängsten betroffen und unabhängiger von Zusatzverdiensten waren. Nach den veröffentlichten Zahlen bringt jeder eingesetzte Euro dem Staat 1,39 Euro über Steuern und eingesparte Sozialleistungen zurück. Eine im Regierungsauftrag erstellte Kosten-Nutzen-Analyse kam zu dem Ergebnis, dass sich die Nettoausgaben von 72 Millionen Euro durch höhere Ausgaben im Kunstbereich, gesteigerte Produktivität und geringere Inanspruchnahme von Sozialleistungen vollständig refinanziert hätten.
Bewerben können sich professionelle Künstlerinnen und Künstler, die in Irland leben und ihre Tätigkeit überwiegend dort ausüben. Einen garantierten Anspruch gibt es nicht, die Zahl der Plätze ist begrenzt, es finden jährliche Überprüfungen statt, und die Namen der Geförderten werden veröffentlicht. Auf die 2.000 Plätze kamen zuletzt mehr als 9.000 Bewerbungen.
Offen blieb eine Schwachstelle: Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung verzichteten teils auf eine Bewerbung, weil unklar war, ob das Grundeinkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet wird. Dass das Programm den Regierungswechsel 2025 überstand, wird auf die frühe Abstimmung mit der Opposition zurückgeführt. In Schottland wird ein vergleichbares Modell geprüft, in Wales läuft eine Petition, Nordirland hat ein eigenes Programm abgelehnt.
Keine Entsprechung in Deutschland
Ein vergleichbares Programm existiert in Deutschland nicht. Die Künstlersozialkasse eröffnet selbstständigen Kulturschaffenden den Zugang zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, eine regelmäßige Geldleistung ist nicht vorgesehen. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die soziale Absicherung von Kulturschaffenden auszuweiten; der Kulturausschuss des Bundestags befasste sich in diesem Jahr mit der Lage von Soloselbstständigen. Der Deutsche Musikrat fordert Anpassungen bei der KSK.

Für DJs kommt eine Statusfrage hinzu: Wer lediglich ein Musikprogramm zusammenstellt, weitgehend unverändert abspielt und verbindende Texte spricht, fällt nach einer Entscheidung aus Brandenburg nicht unter den Künstlerbegriff des KSVG. Als Künstler gilt ein DJ erst dann, wenn durch Verfremdung, Effekte oder eingespielte Instrumente ein neues Klangbild von der Qualität einer Eigenproduktion entsteht. Zudem gilt eine Bagatellgrenze von 3.900 Euro Jahresarbeitseinkommen. Zum Vergleichsmaßstab: KSK-versicherte Musikschaffende rechneten für 2025 mit durchschnittlich 16.982 Euro aus ihrer künstlerischen Haupttätigkeit, Frauen mit 13.859, Männer mit 19.078 Euro.






