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Neue Abmahnung – Instagram

· Lutz Scheffler

Grafik einer Waage mit Musiknote-Symbol und Instagram-Logo auf den Schalen, symbolisiert rechtliche Balance zwischen Plattformen

Abmahnung wegen Musik auf Social-Media

Zur Zeit bekommen einige Unternehmen unangenehme Post von der Frankfurter SoundGuardian GmbH. Bei der Post handelt es sich um Abmahnungen wegen der gewerblichen und nicht lizenzierten Nutzung von Musik auf Instagram.

 

Konkret geht es in einem Schreiben um den Song „Mein kleines Herz (Bam Bam)“ von Darius & Finlay, Martin Bepunkt & Shaun Baker. SoundGuardian selbst schreibt dazu, dass sie der alleinige Inhaber der Nutzungsrechte an diesem Song wären.

 

Mit dem Schreiben wollte man dem Unternehmen die Möglichkeit geben, die Lizenzierung des Songs nachzuholen. Die Höhe der Lizenzkosten sollte sich nach unterschiedlichen Parametern, wie Produktionskosten, Aufrufzahlen und Art und Dauer der Verwendung richten.

 

SoundGuardian verlangt 16.400€ zzgl. Umsatzsteuer.

Innerhalb einer 10 tägigen Frist sollte sich das betroffene Unternehmen äußern, ob es das Angebot von SoundGuardian annehmen würde.

Sofern innerhalb dieser 10 Tage keine Reaktion auf die Abmahnung folgen sollte, droht SoundGuardian mit weiteren Ansprüchen.

Hintergrund

Laut der GEMA ist SoundGuardian hier im Recht, sofern sie wirklich die Nutzungsrechte besitzen. Da Musik auf Social Media, für Unternehmen, nicht lizenzfrei ist.

 

Für Privatpersonen übernimmt die Social-Media-Plattform die Lizenzierung. Für unternehmerische Zwecke muss sich das Unternehmen allerdings selbst um die Rechte für Musik, welche bei Reels, TikToks etc. verwendet wird, kümmern.

 

Wer auf Social-Media als Unternehmen bzw. als gewerblich handelnd eingestuft wird, ist nicht ganz klar definiert. Neben der klaren Unterscheidung zwischen Privat- und Business Account kann aber auch durch die Aktivität auf einem privaten Account, auf die gewerbliche Nutzung geschlossen werden.

 

Wer nun als gewerblich oder privat eingestuft wird, liegt tatsächlich nicht bei der Plattform selbst, sondern einzig und allein bei dem Inhaber der Verwertungsrechte der Musik.

Was tun, wenn ich abgemahnt wurde?

Sollte bei dir eine Abmahnung dieser Art in der Post landen, solltest du dir unbedingt und schnellstmöglich rechtlichen Beistand suchen und das Thema auch über dieser klären lassen.

Auf keinen Fall solltest du die Zahlung einfach akzeptieren und das Geld überweisen, ohne den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.

Auch wenn dein Gegenüber grundsätzlich im Recht ist, kann ein Anwalt ggf. die Kosten senken oder den Vorwurf aus der Welt schaffen.

Was tun, um eine Abmahnung zu vermeiden?

Sofern du dir sicher bist, dass du gewerblich auf Social-Media unterwegs bist, gibt es nur zwei Möglichkeiten, auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.

  1. Kümmere dich um die Lizenzierung der Musik, die du bei deinen Reels oder TikToks verwendest. Das bedeutet, dass du das Einverständnis oder eine Lizenz des Rechteinhabers benötigst.
  2. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du diese Musik verwenden darfst, verzichte lieber darauf, sie zu verwenden.

 

Auch private Videos von Gigs und Partys können unter Umständen von dieser Thematik betroffen sein und bis zu einer solchen Abmahnung führen.

Quellen:

 

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